Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen

Aufgrund des § 10 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit §§ 22 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder und Jugendhilfe - (SGB VIII) in den jeweils gültigen Fassungen hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in seiner Sitzung am 20.12.2012 folgende Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen:

Amtliche Bekanntmachung vom 31.12.2012Letzte Aktualisierung: 10.08.2016