Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Förderschulen und Gymnasien

Aufgrund der §§ 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 63 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in den zur Zeit gültigen Fassungen hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in seiner Sitzung am 13. Juni 2013 folgende Satzung beschlossen.

Amtliche Bekanntmachung vom 30.06.2013Letzte Aktualisierung: 01.08.2016