Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst und den Krankentransport
Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst und den Krankentransport
Aufgrund der §§ 1, 2, 3, 14, 15, 15 a und 16 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes in Verbindung mit den §§ 10, 58 und 111 (2) des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in seiner Sitzung am 17.12.2014 folgende Satzung erlassen:
Amtliche Bekanntmachung vom 31.12.2014Letzte Aktualisierung: 28.07.2016