Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst und den Krankentransport

Aufgrund der §§ 1, 2, 3, 14, 15, 15 a und 16 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes in Verbindung mit den §§ 10, 58 und 111 (2) des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes und der §§ 1, 2 und 5 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in seiner Sitzung am 11.12.2015 folgende Satzung erlassen.

Amtliche Bekanntmachung vom 15.01.2016Letzte Aktualisierung: 05.02.2016