Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates

Auf Grund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) und des § 12 Abs. 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in seiner Sitzung am 05.07.2012 die folgende Satzung beschlossen:

Amtliche Bekanntmachung vom 31.08.2012Letzte Aktualisierung: 10.08.2016