Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates
Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates
Auf Grund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) und des § 12 Abs. 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in seiner Sitzung am 05.07.2012 die folgende Satzung beschlossen:
Amtliche Bekanntmachung vom 31.08.2012Letzte Aktualisierung: 10.08.2016