Satzung für Dienst- und Sachleistungen der Örtlichen Einsatzleitung Rettungsdienst, der Schnelleinsatztruppen und der Bereitschaften außerhalb des Regelrettungsdienstes

Aufgrund der §§ 5 Abs. 1 Nr. 4, 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in seiner Sitzung am 18.12.2013 folgende Satzung beschlossen:

Amtliche Bekanntmachung vom 31.12.2013Letzte Aktualisierung: 29.07.2016