Entwurf Verordnung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern

Anregungen und Bedenken zum Entwurf können bis zum 21.12.2012 beim Landkreis Rotenburg (Wümme) schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Amtliche Bekanntmachung vom 15.11.2012Letzte Aktualisierung: 10.08.2016