Bekanntmachung über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 und die Entlastungserteilung

Der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat in seiner Sitzung am 11.12.2015 über den Jahresabschluss 2014 beschlossen. Dem Landrat wurde für dieses Haushaltsjahr gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Entlastung erteilt.

Amtliche Bekanntmachung vom 22.01.2016Letzte Aktualisierung: 05.02.2016