Bekanntmachung des Kreistagsbeschlusses über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013

Der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat in seiner Sitzung am 17.12.2014 über den Jahresabschluss 2013 beschlossen. Dem Landrat wurde für dieses Haushaltsjahr gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalver-fassungsgesetz (NKomVG) die Entlastung erteilt.

Amtliche Bekanntmachung vom 31.05.2015Letzte Aktualisierung: 17.02.2016