Bekanntmachung des Kreistagsbeschlusses über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 und die Entlastungserteilung

Der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat in seiner Sitzung am 18.12.2013 über den Jahresabschluss 2012 beschlossen. Dem Landrat wurde für dieses Haushaltsjahr gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Entlastung erteilt.

Amtliche Bekanntmachung vom 31.01.2014Letzte Aktualisierung: 29.07.2016