Bekanntmachung des Kreistagsbeschlusses über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 und die Entlastungserteilung

Der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat in seiner Sitzung am 20.12.2012 über den Jahresabschluss 2011 beschlossen. Dem Landrat wurde für dieses Haushaltsjahr gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Entlastung erteilt.

Amtliche Bekanntmachung vom 31.01.2013Letzte Aktualisierung: 01.08.2016