Bekanntmachung des Kreistagsbeschlusses über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 und die Entlastungserteilung

Der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat in seiner Sitzung am 21.12.2011 über den Jahresabschluss 2010
beschlossen. Dem Landrat wurde für dieses Haushaltsjahr gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Entlastung erteilt.

Amtliche Bekanntmachung vom 31.01.2012Letzte Aktualisierung: 10.08.2016