Bekanntmachung des Jagdwertes für nichtverpachtete Jagden gem. § 3 Abs. 4 der Jagdsteuersatzung
Bekanntmachung des Jagdwertes für nichtverpachtete Jagden gem. § 3 Abs. 4 der Jagdsteuersatzung
Der Jagdwert für nichtverpachtete Jagden wird ab Steuerjahr 2015 auf 5,00 Euro je ha festgesetzt.
Amtliche Bekanntmachung vom 17.06.2015Letzte Aktualisierung: 17.02.2016