Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016

Die nach den §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und 15 Abs. 6 Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) erforderliche Genehmigung ist durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 14.01.2016 unter dem Aktenzeichen 32.18-10302-357 (2016) erteilt worden.

Amtliche Bekanntmachung vom 22.01.2016Letzte Aktualisierung: 05.02.2016