Bekanntgabe gem. § 6 NUVPG - Samtgemeinde Sottrum

Antrag auf Plangenehmigung für ein Regenrückhaltebecken der Samtgemeinde Sottrum. Der Standort befindet sich in der Gemarkung Sottrum, Flur 1, Flurstück 85/58.

Amtliche Bekanntmachung vom 15.08.2016