Bekanntgabe gem. § 6 NUVPG - Samtgemeinde Sottrum

Antrag auf Plangenehmigung für ein Regenrückhaltebecken der Samtgemeinde Sottrum. Der Standort befindet sich in der Gemarkung Horstedt, Flur 2, Flurstück 254/25.

Amtliche Bekanntmachung vom 30.04.2016Letzte Aktualisierung: 04.05.2016