Bekanntgabe gem. § 3 a UVPG - Heilemann KG

Antrag auf Erlaubnis für die Grundwasserentnahme zur Wasserversorgung von Tieren von der Heilemann KG. Der Standort befindet sich in der Gemarkung Rotenburg.

Amtliche Bekanntmachung vom 31.05.2015Letzte Aktualisierung: 17.02.2016