Angemessenheit der Entschädigungen für Vertreter des Landkreises in Unternehmen und Einrichtungen

Der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat in seiner Sitzung am 15.03.2012 gemäß § 137 Abs. 7 NKomVG die Angemessenheit der dem Landrat für seine Nebentätigkeit als Vorstandsvorsitzender des Niedersächsischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung e. V. gezahlten Entschädigung in Form eines pauschalierten Sitzungsgeldes in Höhe von 550,00 Euro jährlich festgestellt.

Amtliche Bekanntmachung vom 31.03.2012Letzte Aktualisierung: 10.08.2016