Allgemeinverfügung Betreten des Naturschutzgebietes "Großes und Weißes Moor"

Am 1. Mai 2012 wird das Betreten des Naturschutzgebietes „Großes und Weißes Moor“ untersagt.
Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes ist der beigefügten Karte zu entnehmen.

Amtliche Bekanntmachung vom 25.04.2012Letzte Aktualisierung: 10.08.2016