4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungssatzung)

Aufgrund der §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in seiner Sitzung am 18.12.2013 folgende Satzung beschlossen:

Amtliche Bekanntmachung vom 15.01.2014Letzte Aktualisierung: 29.07.2016