3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen
Gemäß §§ 10 und 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Kreistag in seiner Sitzung am 16.06.2016 folgende Änderung der Satzung beschlossen:
Amtliche Bekanntmachung vom 30.06.2016