2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen

Gemäß §§ 10 und 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010, in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in seiner Sitzung am 11.05.2015 folgende Änderung der Satzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen beschlossen.

Amtliche Bekanntmachung vom 30.06.2015Letzte Aktualisierung: 17.02.2016