1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten des Gesundheitsamtes im eigenen Wirkungskreis
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten des Gesundheitsamtes im eigenen Wirkungskreis
Aufgrund der §§ 10 und 111 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.02.2010 und des § 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007, in der jeweils gültigen Fassung, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 17.03.2016 folgende Satzung beschlossen.
Amtliche Bekanntmachung vom 31.03.2016Letzte Aktualisierung: 04.05.2016