1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten des Gesundheitsamtes im eigenen Wirkungskreis

Aufgrund der §§ 10 und 111 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.02.2010 und des § 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007, in der jeweils gültigen Fassung, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 17.03.2016 folgende Satzung beschlossen.

Amtliche Bekanntmachung vom 31.03.2016Letzte Aktualisierung: 04.05.2016