1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen vom 05.07.2012

Gemäß §§ 10 und 12 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010, in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in seiner Sitzung am 17.12.2014 folgende Änderung der Satzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen beschlossen:

Amtliche Bekanntmachung vom 31.12.2014Letzte Aktualisierung: 28.07.2016