1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Betrieb und die Nutzung der Musikschule (Musikschulsatzung)

Aufgrund der §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in seiner Sitzung am 18.12.2013 folgende Satzung beschlossen:

Amtliche Bekanntmachung vom 15.01.2014Letzte Aktualisierung: 09.08.2016