1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Betrieb und die Nutzung der Musikschule (Musikschulsatzung)
1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Betrieb und die Nutzung der Musikschule (Musikschulsatzung)
Aufgrund der §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) in seiner Sitzung am 18.12.2013 folgende Satzung beschlossen:
Amtliche Bekanntmachung vom 15.01.2014Letzte Aktualisierung: 09.08.2016