Wohnungsbau Förderung

Allgemeine Informationen

Staatlich geförderter Wohnungsbau dient dazu, Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen. Die Ziele der Wohnraumförderung sind nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung.

Folgende Förderungsmöglichkeiten können für Sie in Betracht kommen:

  • Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (Neubau, Erwerb, Modernisierung)
  • Förderung von Mietwohnraum (Neubau, Aus-/Umbau)
  • Förderung Modernisierung von Mietwohnraum
  • Mietwohnraumförderung - Erwerb von Belegung- und Mietbindungen
  • Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen
  • Wohnheimplätze für Studierende und/oder Auszubildende
Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben