Gemäß § 43 Absatz 3 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz ist die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges der zuständigen Behörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen.
In dieser Sache wenden Sie sich bitte an Herrn Bühsing, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege (Tel. 04261/983-2802).