Sozialhilferegelsätze

Allgemeine Informationen

Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen werden nach den sogenannten Regelbedarfen gewährt. Die Regelbedarfe dienen zur Deckung des laufenden Bedarfs.

Die Regelbedarfssätze betragen seit 01.01.2024 monatlich:

  • Regelbedarfsstufe 1: 563 €
  • Regelbedarfsstufe 2: 506 €
  • Regelbedarfsstufe 3: 451 €
  • Regelbedarfsstufe 4: 471 €
  • Regelbedarfsstufe 5: 390 €
  • Regelbedarfsstufe 6: 357 €

Für bestimmte Personengruppen gibt es so genannte Mehrbedarfszuschläge.

Wichtig: Zusätzlich werden im Rahmen der Sozialhilfeberechnung die Kosten der Unterkunft (z.B. Miete, Betriebs- und Heizkosten) berücksichtigt, sofern sie angemessen sind.

Weitere Informationen zum Thema Regelsätze können der Broschüre "Sozialhilfe" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen werden.