Pflichten von Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben für Bioabfall

Allgemeine Informationen

Für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, kommunale und gewerbliche Bioabfallbehandler oder Gemischhersteller sowie Erzeuger und Besitzer bestimmter Bioabfälle gelten beim Umgang mit Bioabfällen bestimmte Anforderungen, die in der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) festgelegt sind. Diese betreffen z.B. die Behandlung und Untersuchung von Bioabfall und dessen Aufbringung auf Böden, die landwirtschaftlich, fortwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden sowie Nachweispflichten.

Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV)

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner für diese Thema ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises:

Telefon: 04261 983-3160
Telefax: 04261 983-3199
E-Mail:
htt­ps://ww­w.lk-awr.­de/

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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Rechtsbehelf

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Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben