Naturschutz bei Bauvorhaben (Eingriffsregelung)

Allgemeine Informationen

Durch Bauvorhaben werden in der Regel die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, vor allem des Bodens durch Neuversiegelung, sowie das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen sind durch den jeweiligen Verursacher soweit es geht zu vermeiden, anderenfalls auszugleichen oder zu ersetzen. Detailliertere Informationen zur Eingriffsregelung finden Sie hier: 

Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen

An wen muss ich mich wenden?

Zu den naturschutzfachlichen Anforderungen sowie Art und Umfang der Unterlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren:

Frau Donat-Rüdinger: SG Bothel, SG Fintel, EG Scheeßel und SG Sottrum

Frau Kulp: EG Gnarrenburg

Frau Kurenbach: Stadt Bremervörde, SG Geestequelle, SG Selsingen, Stadt Visselhövede und Stadt Zeven

Frau Rzehulka: Stadt Rotenburg (Wümme), SG Sittensen und SG Tarmstedt

Frau Koch: Freiflächenphotovoltaik und Windkraft

Frau Vogt: Windkraft

Frau Widera: Gas- und Stromleitungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird in der Regel ein sog. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erforderlich, in dem die Belange der Eingriffsregelung abgearbeitet werden. Für Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch hat das Naturschutzamt eine Arbeitshilfe für die Anwendung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung erstellt. Die Arbeitshilfe stellt die Mindestanforderung an die Unterlagen dar, die für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu erarbeiten sind. Sie finden die Arbeitshilfe sowie einzelne Mustermaßnahmenblätter unten unter "Dokumente".

Welche Gebühren fallen an?

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens fallen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für die Prüfung der naturschutzfachlichen Unterlagen (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen richten sich nach den entsprechend der Vorgaben im Baugenehmigungsverfahren.