Naturschutz bei Bauvorhaben (Eingriffsregelung)

Allgemeine Informationen

Durch Bauvorhaben werden in der Regel die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, vor allem des Bodens durch Neuversiegelung, sowie das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen sind durch den jeweiligen Verursacher soweit es geht zu vermeiden, anderenfalls auszugleichen oder zu ersetzen. Detailliertere Informationen zur Eingriffsregelung finden Sie hier: 

Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen

An wen muss ich mich wenden?

Zu den naturschutzfachlichen Anforderungen sowie Art und Umfang der Unterlagen wenden Sie sich je nach Art und Ort des Vorhabens bitte an die folgenden Ansprechpartnerinnen:

Sachgebietsleitung: Frau Dollenbacher

Bauvorhaben:

Samtgemeinde Bothel und Einheitsgemeinde Scheeßel: Frau Donat-Rüdinger

Samtgemeinden Bremervörde und Geestequelle: Frau Rintelen

Samtgemeinden Fintel und Sottrum: Frau Dubbels

Samtgemeinden Selsingen, Sittensen und Zeven: Frau Timm

Samtgemeinden Rotenburg, Tarmstedt, Visselhövede und Einheitsgemeinde Gnarrenburg: Frau Paulssen

Tierhaltungsanlagen:

Samtgemeinden Bothel, Fintel, Rotenburg, Sottrum, Visselhövede und Einheitsgemeinde Scheeßel: Frau Donat-Rüdinger

Samtgemeinden Selsingen, Sittensen, Tarmstedt und Einheitsgemeinde Gnarrenburg: Frau Rzehulka

Samtgemeinden Bremervörde, Geestequelle und Zeven: Frau Rintelen

Vorhaben nach Bahnrecht, Bergrecht sowie Leitungstrassen:

Frau Dubbels und Frau Timm

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird in der Regel ein sog. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag oder Landschaftspflegerischer Begleitplan erforderlich, in dem die Belange der Eingriffsregelung abgearbeitet werden. Je nach Vorhaben existieren verschiedene Arbeitshilfen der Landesnaturschutzverwaltung, die Sie hier finden. Für landwirtschaftliche Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch hat das Naturschutzamt eine Arbeitshilfe für die Anwendung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung erstellt. Die Arbeitshilfe stellt die Mindestanforderung an die Unterlagen dar, die für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu erarbeiten sind. Sie finden die Arbeitshilfe sowie einzelne Mustermaßnahmenblätter unten unter "Dokumente".

Welche Gebühren fallen an?

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens fallen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für die Prüfung der naturschutzfachlichen Unterlagen (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen richten sich nach den entsprechend der Vorgaben im Baugenehmigungsverfahren.