KFZ-Zulassung

Allgemeine Informationen

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KFZ-Zulassung
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

Weitere Informationen zu den Themen An-, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen im Landkreis finden Sie unter diesem Link.