Das Straßenverkehrsamt mit seinen Dienststellen in Rotenburg (Wümme), Bothel, Zeven und Bremervörde ist zurzeit für den Kundenverkehr grundsätzlich geschlossen. Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Nicht dringende Angelegenheiten, wie z.B. der Umtausch und die Umstellung von Führerscheinen, Namensänderungen oder Verlustanzeigen sowie Anschriftenänderungen, Namensänderungen, technische Änderungen, Kurzzeitkennzeichen, Exportkennzeichen, Umkennzeichnungen, Tageszulassungen und Zulassungen für Freizeitfahrzeuge (z.B. Motorräder, Quads, Wohnmobile, Wohnwagenanhänger) sollten möglichst auf die Zeit nach dem Lockdown verschoben werden. Diese Angelegenheiten werden bei der Terminvergabe nur nachrangig berücksichtigt.
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
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