Anhand von Berechnungen, Messungen und Erfahrungswerten wird die Zumutbarkeit von möglichen Beeinträchtigungen bewertet, um evtl. Verwaltungsentscheidungen vorzubereiten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Bewertungen haben Einfluss auf Zulassungsentscheidungen für unterschiedlichste Bauvorhaben und deren späteren Nutzungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang gilt es zu prüfen, ob nicht durch zusätzliche Auflagen und Nachbesserungen die Genehmigungsfähigkeit dieser Vorhaben erreicht werden kann, bzw. schon bestehende Anlagen weiterhin betrieben werden dürfen.
Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Ansprechpartner auf oder vereinbaren Sie einen Termin.
Rechtsgrundlage
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Luft)
- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zu grundsätzlichen Immissionsfragen:
Infobereich
Ansprechpartner/in
Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/in
- Herr Bernd Uhe
Amt / Bereich
Amt für Bauaufsicht und Bauleitplanung - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 210 // 2. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4722
Telefax: 04761 983-4747
E-Mail: Bernd.Uhe@lk-row.de - Herr Carsten Böder
Amt / Bereich
Amt für Bauaufsicht und Bauleitplanung - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 318 // 3. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2702
Telefax: 04261 983-88 2702
E-Mail: Carsten.Boeder@lk-row.de