Bauberatung

Allgemeine Informationen

Bei größeren und komplexeren Vorhaben können im Einzelfall frühzeitig durch die Bauberatung und ergänzenden Besprechungen (auch unter Beteiligung weiterer Ämter und Behörden) die Voraussetzungen erörtert werden, unter denen eine Optimierung des Genehmigungsverfahrens erreicht werden kann.

Eine Bauberatung vor Antragstellung ist immer dann ratsam, wenn Unsicherheiten oder Zweifel zu baurechtlichen Fragestellungen bestehen. Soweit im Rahmen der Bauberatung eine abschließende Klärung z.B. über die Zulässigkeit eines Vorhabens nicht möglich ist, könnte als Ergebnis der Beratung auch die Empfehlung stehen, eine Bauvoranfrage zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Sachbearbeiter in der Bauaufsicht stehen Ihnen gern zur persönlichen Beratung zur Verfügung.  Wer für Sie zuständig ist finden Sie unter "Dokumente". Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten können Sie gern bei Bedarf telefonisch vereinbaren.

Welche Gebühren fallen an?

Nach der Baugebührenordnung (BauGO) sind bei Beratungen mit einem Zeitaufwand von mehr 15 Minuten Gebühren zu erheben (i.d.R. 28 Euro je angefangene halbe Stunde und Behördenvertreter). Eine sorgfältige Vorbereitung und gezielte Fragestellungen durch den Bauherrn können zu einer deutlichen zeitlichen Straffung des Beratungsgespräches führen.