Bauakte im Internet / Online-Verfahrensauskunft

Allgemeine Informationen

Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung nach § 63 und nach § 64 NBauO ab dem 01.07.2024 und Bauvoranfragen nach § 73 NBauO ab dem 01.08.2025:

Zugang für Bauherrinnen oder Bauherren bzw. Antragstellerinnen und Antragsteller in Baugenehmigungsverfahren

Sie können als Bauherrin oder Bauherr den aktuellen Bearbeitungsstand mit den Ihnen mit der Eingangsbestätigung mitgeteilten Zugangsdaten abrufen. Die Online-Verfahrensauskunft erreichen Sie über folgenden Link:

https://service.lk-row.de/SEVA-Verfahrensauskunft

Zugang für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser sowie beteiligte Behörden in Baugenehmigungsverfahren und Antragsteller von Bauvoranfragen ohne Entwurfsverfasser

Als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser bzw. beteiligte Behörde können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand unmittelbar in der Bauakte verfolgen, Dokumente in die Akte einstellen und die Baugenehmigung abrufen. Antragsteller von Bauvoranfragen ohne Entwurfsverfasser haben die vorgenannten Möglichkeiten ebenfalls über diese Online-Plattform. Die Online-Plattform erreichen Sie unter:

https://service.lk-row.de/SEVA-Online-Plattform

Für die Anmeldung verwenden Sie bitte die Ihnen mit der Eingangsbestätigung bzw. nach Ihrer Registrierung mitgeteilten Zugangsdaten. 


Alle anderen Antragsverfahren sowie vor dem 01.07.2024 gestellte Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung nach § 63 und § 64 NBauO und vor dem 01.08.2025 gestellte Bauvoranfragen nach § 73 NBauO:

Für alle weiteren Verfahren können Sie sich wie bisher über die Bauakte online einen Überblick über ein Verfahren verschaffen (s. Flyer). Diese finden Sie unter folgendem Link:

https://service.lk-row.de/bauportal/