Satzung %C3%BCber die Festlegung von Schulbezirken f%C3%BCr die F%C3%B6rderschulen und Gymnasien

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Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Förderschulen und Gymnasien in Trägerschaft des Landkreises Rotenburg (Wümme)
  Rechtsgültig: ab 01.08.2019
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