Satzung %C3%BCber die Erhebung von Geb%C3%BChren f%C3%BCr die T%C3%A4tigkeit des Rechnungspr%C3%BCfungsamtes

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes (RPA)
  Rechtsgültig: ab 01.05.2018
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