Steuerrecht im Ehrenamt und im Verein

Di, 26.02.2019, 18:30 - 20:30 Uhr
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Referenten Astrid Kampa und Kim Spieler

An diesem Abend werden Mitarbeiter des Finanzamtes Zeven folgende Fragen beantworten: Was müssen wir als Verein beachten, wenn wir Auslagenersatz oder Pauschalen an unsere Ehrenamtlichen zahlen wollen? Wie können wir „Ehrenamtspauschalen“ oder sogenannte „Übungsleiterpauschalen“ zahlen? Wie müssen wir unsere Einnahmen versteuern? Was ist bei Spenden und Spendenbescheinigungen zu beachten? Was müssen die Ehrenamtlichen beachten? Muss ich ein Einkommen aus dem Ehrenamt versteuern? Stichpunkt „Veranstaltungen“ –  was muss beachtet werden?  „Kleinunternehmer im Sinne des §19 Umsatzsteuergesetz“ ist ein weiteres Thema dieses Abends.

„Wir möchten zeigen, welche Möglichkeiten und Grenzen das Steuerrecht bietet und sind glücklich, hierfür Fachleute des Finanzamtes als Referenten gewonnen zu haben.“, erläutert Gerlinde Wozniak von der Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Arbeit. Sollten im Vorfeld schon Fragen auftauchen, können diese schon jetzt an Gerlinde Wozniak gegeben werden. Der Referenten erhält diese zur Vorbereitung und kann am Infoabend direkt darauf eingehen.

Rubrik
Ehrenamt allgemein

Veranstaltungsort
Finanzamt Zeven
Kastanienweg 1
Veranstalter
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Veranstaltungsinformationen
Eintritt:Die Teilnahme ist kostenfrei.
Bemerkung:Anmeldungen bitte bis zum 15. Februar bei Frau Wozniak.