Haftungsrecht im Vereinsvorstand
Nur noch auf Warteliste!
Die ehrenamtliche Übernahme der Vorstandstätigkeit in einem eingetragenen Verein ist ein wichtiger Teil bürgerschaftlichen Engagements. Kaum jemand macht sich aber Gedanken über die damit verbundenen Aufgaben, Verantwortungen oder auch Risiken. Auch der nur ehrenamtliche Vorstand trägt eine Haftung für sein Handeln. Fragen wie „Haftungsbeschränkung als Vorstandsmitglied im Verein – welches Haftungsrisiko gehe ich ein, wenn ich mich in den Vorstand wählen lasse? - Muss ich als Vorsitzende die Arztrechnung bezahlen, weil Frau XY sich auf unserer Mitgliederversammlung beim Treppensturz das Bein gebrochen hat? - Der Vorsitzende hat 50.000,00 Euro veruntreut, muss ich als Vorstandsmitglied dieses Geld zurückzahlen? - Ist doch „nur“ ehrenamtlich: Gibt es besondere Haftungsregeln im Ehrenamt? - Wie sichere ich mein Risiko ab, was muss ich besonders beachten?“ werden nach dem Vortrag behandelt.
Die Referentin, Christine Dittmer (Dipl. Rechtspflegerin) freut sich auf Ihre Fragen und einen regen Erfahrungsaustausch.
Rubrik
Ehrenamt allgemein