Wasserschutzgebiete
Die Qualität des Trinkwassers hängt unmittelbar von der Qualität des Grundwassers ab. Zum Schutze des in den Brunnenanlagen geförderten Wassers (Grundwasserschutz) der Wasserwerke wird das zugehörige Einzugsgebiet als Wasserschutzgebiet ausgewiesen.
Die Flächenausdehnung dieser Wasserschutzgebiete bzw. die Wasserschutzgebietszonen I bis III werden im Wesentlichen von der Menge der Wasserentnahme, dem Aufbau und den Eigenschaften des Untergrundes bestimmt. Dabei kommt dem belebten Boden die größte Bedeutung zu. Die Reinigung der zu versickernden Niederschläge und sonstigen Flüssigkeiten findet im Oberboden statt, wobei die Reinigungswirkung mit zunehmender Tiefe schnell abnimmt. In der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) vom 09.11.2009 werden genaue Hinweise für die Nutzung und Bewirtschaftung dieser Flächen festgelegt.
Infobereich
Ansprechpartner/in
Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/in
- Herr Joerg Seidel
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 126 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4754
Telefax: 04761 983-4799
E-Mail: Joerg.Seidel@lk-row.de