Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei Hochwasser überschwemmt werden können. Sie sind für den schadlosen Abfluss des Hochwassers und für die erforderliche Wasserrückhaltung freizuhalten.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die potenziell gefährdeten Gebiete an zahlreichen Gewässern nach einem hundertjährigen Ereignis (HQ 100) rechnerisch ermittelt, in Karten dargestellt (Link s. unten) und durch Bekanntmachung vorläufig gesichert. Damit haben diese Gebiete bereits den Status eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes.
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) wurde bisher durch Verordnung das Überschwemmungsgebiet für die Obere Oste von der Kreisgrenze zum Landkreis Harburg bis Bremervörde und für die Wümme von der Kreisgrenze zum Landkreis Harburg bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Verden festgesetzt. Weitere werden nach und nach folgen.
In den Überschwemmungsgebieten und vorläufig gesicherten Gebieten sind die in §§ 78 und 78a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufgeführten Maßnahmen untersagt. Hiervon kann der Landkreis für bestimmte Handlungen Ausnahmen zulassen.
In Planung
Im Folgenden finden Sie Informationen zu laufenden Verordnungsverfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten.