Führerschein / Zulassung / Bußgeld
Straßenverkehrsamt
Das Straßenverkehrsamt mit seinen Dienststellen in Rotenburg (Wümme), Bothel, Zeven und Bremervörde ist zurzeit für den Kundenverkehr grundsätzlich geschlossen. Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Nicht dringende Angelegenheiten, wie z.B. der Umtausch und die Umstellung von Führerscheinen, Namensänderungen oder Verlustanzeigen sowie Anschriftenänderungen, Namensänderungen, technische Änderungen, Kurzzeitkennzeichen, Exportkennzeichen, Umkennzeichnungen, Tageszulassungen und Zulassungen für Freizeitfahrzeuge (z.B. Motorräder, Quads, Wohnmobile, Wohnwagenanhänger) sollten möglichst auf die Zeit nach dem Lockdown verschoben werden. Diese Angelegenheiten werden bei der Terminvergabe nur nachrangig berücksichtigt.
Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich ein Gutachten des Technischen Überwachungsvereines (TÜV) erforderlich. weiter
Führerschein
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). weiter
Personenbeförderung
Wenn Sie gewerblich oder geschäftsmäßig Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw für Ferienziel-Fahrten oder im Linienverkehr fahren möchten, dann benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis auch die besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. weiter
Rote Kennzeichen
Rote Kennzeichen weiter
Amt
Straßenverkehrsamt | |
Straßenverkehrsamt Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-0 |