Flurbereinigung
Auch in Flurbereinigungsverfahren können sogenannte Eingriffe nach Bundesnaturschutzgesetz auftreten, z.B. wenn landwirtschaftliche Wege stärker befestigt (versiegelt) werden oder ganz neu gebaut werden oder wenn Teile von Natur und Landschaft zur Zusammenlegung von Grundstücken beseitigt werden müssen. Dabei folgt das Amt für Landentwicklung (eine Landesbehörde) den Leitlinien „Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“ und bindet die Naturschutzbehörde eng in die Planung ein.
Neben Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe können in Flurbereinigungsverfahren aber auch Flächen für freiwillige Maßnahmen des Naturschutzes bereitgestellt werden, z.B. Flächen in Hochmooren gegen Grundstücke außerhalb so getauscht werden, dass die Naturschutzbehörde anschließend eine Hochmoor-Renaturierung (Vernässung) durchführen kann.
Infobereich
Ansprechpartner/in
Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/in
- Frau Sigrid Vogt
Amt / Bereich
Amt für Naturschutz und Landschaftspflege
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2807
Telefax: 04261 983-2819
E-Mail: Sigrid.Vogt@lk-row.de