Mit der neuen Verordnung werden insgesamt 26 Naturdenkmäler geschützt, wobei die Stiel-Eichen-Allee in der Mühlenstraße Scheeßel bereits seit 1934 gesetzlichen Schutz genießt. Durch die neue Verordnung wird nun gewährleistet, dass alle Alleen und Baumreihen dem gleichen gesetzlichen Schutz unterliegen. Zusammen mit den bereits bestehenden 98 Naturdenkmälern sind ab dem 01.03.2022 123 Naturdenkmäler im Landkreis unter Schutz gestellt.
Während der öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfs und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen 32 Stellungnahmen beim Landkreis ein. Auf dieser Grundlage wurden einzelne Änderungen an dem Verordnungsentwurf vorgenommen. Die beschlossene Verordnung samt Anlage und Karten sowie die anonymisierten Stellungnahmen und deren Abwägungen sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden.
Weitere Pflegemaßnahmen geplant
Durch das Budget, welches der Naturschutzbehörde für die Pflegemaßnahmen an Naturdenkmälern jährlich zur Verfügung steht, wurden im Jahr 2021 zahlreiche Baumkontrollen und notwendige Pflegemaßnahmen zum Erhalt einzelner Bäume durchgeführt. In einigen Fällen wurden Gurtankersysteme eingebaut oder erneuert. Bei Bedarf wurden Schnitte zur Kronenpflege durchgeführt und in diesem Zuge ein verkehrssicherer Zustand durch die Entfernung von Totholz hergestellt. Zusätzlich wurde an zwei Bäumen mit Hilfe der Schalltomographie die Restwandstärke ermittelt, um genauere Aussagen zur Standsicherheit der Bäume machen zu können. Auch im Jahr 2022 werden wieder ca. 25 Naturdenkmäler kontrolliert und auf Grundlage des Befundes Pflegemaßnahmen in Auftrag gegeben. Zusätzlich soll einer der ältesten Baumalleen des Landkreises, zwischen Westerwalsede und Auf dem Adel, baumpflegerische Maßnahmen zu Gute kommen.