© Landkreis Rotenburg (Wümme)Alte graue Führerscheine, rosa Papierführerscheine, DDR-Führerscheine und auch Kartenführerscheine, die noch nicht befristet ausgestellt sind, müssen bis zum 19. Januar 2033 getauscht werden.
Alle neuen Führerscheine sind jeweils maximal 15 Jahre gültig. Die Fahrerlaubnis, also das Recht, Kraftfahrzeuge der entsprechenden Klassen zu fahren, gilt jedoch unverändert weiter.
Damit nicht kurz vor Ablauf dieses Datums ein Ansturm auf die Führerscheinstellen beginnt und es einen Bearbeitungsstau gibt, soll der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins erfolgen.
Allgemein gilt, je neuer der Führerschein, umso länger ist die Frist.
Konkret gilt für Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein getauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.07.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind, gilt:
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein getauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Der Umtausch kann während der Öffnungszeiten in den Führerscheinstellen der Kreishäuser Bremervörde und Rotenburg (Wümme) beantragt werden. Mitzubringen sind der Personalausweis, der alte Führerschein, ein aktuelles biometrisches Foto sowie die Gebühr in Höhe von 24 Euro. Falls der alte Führerschein nicht in den Landkreisen Rotenburg (Wümme) oder Bremervörde ausgestellt wurde, wird darüber hinaus eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt.
Weitere Auskünfte insbesondere zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen erteilen gern die Führerscheinstellen.