Der Tierbesitzer hatte am vergangenen Wochenende erste Krankheitssymptome bei seinen Tieren festgestellt. Direkt am Montagmorgen informierte er das Veterinäramt über seine Feststellungen, so, wie es die Rechtsvorschriften vorsehen. Die daraufhin unmittelbar eingeleitete Untersuchung der Tiere durch die Amtstierärzte erhärtete den Verdacht der Infektion mit dem aviären Influenzavirus. Die Tiere wurden beprobt und die Proben zur Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Oldenburg geschickt. Das dortige vorläufige Ergebnis vom Dienstagabend erbrachte den Nachweis der typischen Influenzaviren. Die Proben mussten noch an das Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) auf der Insel Riems geschickt werden. Dort wurde die Infektion mit dem Influenzavirus (Subtyp H5N1) am Donnerstag bestätigt, so dass das Veterinäramt den Ausbruch amtlich feststellte. Die Tiere selbst wurden bereits am Mittwoch durch die Amtstierärzte mittels Injektion einer Überdosis eines Schlafmittels getötet.
Dieser Nachweis führt zur Einrichtung von einer sogenannten Sperrzone, die aus einer Schutzzone mit einem Drei-Kilometerradius und einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern besteht (siehe Karte).
Die neuen Rechtsvorschriften erlauben unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen innerhalb der Sperrzonen, die den Veterinärämtern die Möglichkeit eröffnet, von Maßnahmen innerhalb der Zonen abzusehen. Diese Möglichkeit hat das Veterinäramt geprüft und die von den Amtstierärzten des Landkreises im aktuellen Fall durchgeführte Risikobewertung kam zu dem Ergebnis, dass keine weiteren behördlichen Maßnahmen für die übrigen geflügelhaltenden Betriebe innerhalb der Sperrzone angeordnet werden müssen. Die Festlegung der Sperrzonen ist allerdings unumgänglich. Da aktuell der Vogelzug noch anhält, bittet das Veterinäramt alle Personen, die Geflügel halten, um besondere Vorsicht und um die unbedingte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. gesondertes Schuhwerk für den Stall und Außenbereich, Schutzkleidung, Schutz der Haltung vor Wildvögeln, kein Zutritt für fremde Personen, etc.). Detailinformationen finden Interessierte unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de unter den Stichworten „Geflügel Verhaltensregeln“.
Die Anordnung zur Ausweisung der Sperrzone: