Nachdem die Stellungnahmen und Einwendungen durch das Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau des Landkreises ausgewertet wurden, findet am 04.03.2020 um 15.00 Uhr der Erörterungstermin statt. Im großen Sitzungssaal des Kreishauses in Rotenburg (Wümme) werden die rechtzeitig eingegangenen Anregungen und Bedenken Betroffener und der Behörden sowie die Auswirkungen der geplanten Verordnung in Rede und Gegenrede verhandelt. Vorhandene Bedenken sollen durch Aufklärung und Ergänzung bzw. Änderung des Verordnungsentwurfes beseitigt werden.
Teilnahmeberechtigt sind die oben Genannten sowie als Zuschauer diejenigen Betroffenen, die nicht oder nicht fristgerecht Einwendungen erhoben haben.
Vertreter von Einwendungen müssen ihre Vertretungsbefugnis durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Der Termin wird öffentlich bei der Samtgemeinde Sottrum und dem Flecken Ottersberg bekanntgemacht.
Die Bekanntmachung und der Verordnungsentwurf sind auf der Homepage des Landkreises Rotenburg unter „Bürgerservice“ > „Natur und Umwelt“ > „Überschwemmungsgebiete“ einsehbar.
Nach der Durchführung des Erörterungstermins wird der abschließende Verordnungsentwurf in den politischen Gremien des Landkreises beraten und abschließend dem Kreistag zum Beschluss vorgelegt.