Die SOKO Tierschutz hatte den Fall bei der Polizei gemeldet. Das Veterinäramt des Landkreises reagierte sofort und überprüfte den Fall vor Ort. Leider stellte SOKO-Tierschutz dem Landkreis nicht alle Informationen zur Verfügung. Ein Video, das den Fall dokumentierte, wurde zwei Tage später nur auf der Internet- und facebookseite des Vereins veröffentlicht, es gab keinen Hinweis dazu an den Landkreis. Die Informationen daraus konnten also bei der Überprüfung nicht berücksichtigt werden.
Sofortige Überprüfung
Bei der sofortigen Überprüfung des Falls stellte das Veterinäramt fest, dass die Kuh festliegend war. Nach Angaben des Tierhalters war das Tier ausgegrätscht. Die Überprüfung des Hautturgors der Kuh ergab keine Auffälligkeiten, es bestanden demnach keine Anzeichen für eine Unterversorgung mit Wasser.
Die Kuh war aufmerksam und zeigte Wiederkauen. Zähneknirschen als Anzeichen von Stress oder Schmerzen war nicht wahrnehmbar. Futter und Tränkebehälter befanden sich in Nähe des Tieres.
Aufgrund der Untersuchung des Tieres und der Dauer des Krankheitsgeschehens bestand eine sehr schlechte Heilungsprognose. Die Kuh wurde deshalb unmittelbar durch den Haustierarzt eingeschläfert.
Video
Durch eine Bürgeranfrage wurde der Landkreis auf ein Video des Geschehens aufmerksam gemacht, dass zwei Tage später auf der Internet- und facebookseite des Vereins veröffentlicht wurde. Darauf ist ein Vorgang zu sehen, der nicht statthaft ist.
Veterinäramt
Was sind die Aufgaben des Veterinäramtes? Es nimmt Aufgaben im Bereich der Tierseuchenverhütung und der Tierseuchenbekämpfung, der Lebensmittelüberwachung und Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie im Tierschutz wahr. Seit 2002 steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz. Es wurde aus der Verantwortung des Menschen für das Tier erlassen, um dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Als Grundsatz gilt: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, müsse dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und dürfe es in seiner artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Im Tierschutzgesetz ist auch verankert, dass der Halter über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muss.
Zur Überprüfung der Verpflichtungen aus dem Tierschutzgesetz führt das Veterinäramt Regel- und Anlasskontrollen durch. Wenn Tiere nicht entsprechend den Vorgaben gehalten werden, wird das Veterinäramt tätig. Geht ein Hinweis aus der Bevölkerung ein, überprüft das Veterinäramt diesen und leitet ggf. sofort Maßnahmen gegen den Halter ein. Hier ist das Veterinäramt darauf angewiesen, dass die Hinweise schnell eintreffen, umfassend sind und alle Informationen bereitgestellt werden.