Der Landkreis bietet in 2022 zusätzliche finanzielle Unterstützung für Anbieter, die entsprechende Projekte durchführen möchten.
Die Förderung der freien Jugendhilfe ist für 2022 um 100.000 € aufgestockt. Die Obergrenze von drei Anträgen pro Projektträger entfällt in diesem Jahr ausnahmsweise. Eine weitere Ausnahme ergibt sich für Vereine, die in 2022 antragsberechtigt sind, sofern sie in Kooperation mit einem anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein Projekt für Kinder, Jugendliche und Familien durchführen wollen.
Anträge für Projekte, die in 2022 durchgeführt werden sollen, können über das ganze Jahr hinweg gestellt werden. Eine Antragsfrist besteht nicht. Die Prüfung durch die Verwaltung des Jugendamtes erfolgt jeweils zeitnah.
Vereine und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die Interesse an der Durchführung eines Projektes zur Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Familien haben, können sich gern an den Landkreis wenden. Frau Lünsmann ist hier die Ansprechpartnerin für Fragen zu Projekten für Familien mit Kindern im Vorschulalter, Herr Vogel der Ansprechpartner für alle weiteren Fragen.