Das FFH-Gebiet "Spreckenser Moor" sowie ein Teilgebiet des FFH-Gebiets "Hahnenhorst" waren bisher nicht hoheitlich gesichert und wurden als neue Naturschutzgebiete (NSG) "Spreckenser Moor" und "Hahnenhorst" ausgewiesen.
Die bestehenden NSG "Ekelmoor" und "Schneckenstiege", die beide im FFH-Gebiet "Wümmeniederung" sowie im EU-Vogelschutzgebiet "Moore bei Sittensen" liegen, wurden durch eine Neufassung der Verordnungen an die Anforderungen der FFH-Richtlinie angepasst.
Für den in der Niederung der Wümme liegenden Bereich des bereits bestehenden NSG "Ekelmoor" gilt weiterhin die alte Naturschutzgebietsverordnung. Ein weiterer Teilbereich des FFH-Gebiets "Wümmeniederung" wurde als Landschaftsschutzgebiet "An der Schneckenstiege" gesichert.
Teilgebiete des FFH-Gebiets "Osteschleifen zwischen Kranenburg und Niederochtenhausen" sollen als NSG "Osteschleifen" gesichert werden. Die Naturschutzgebietsverordnung tritt voraussichtlich am 11.1.2019 in Kraft.
Die Gebiete sind über die gesamte Landkreisfläche verteilt. Das neue NSG "Spreckenser Moor" liegt im Bereich der Stadt Bremervörde nördlich von Spreckens. Das NSG "Hahnenhorst" befinden sich nordöstlich der Ortschaft Anderlingen in der Samtgemeinde Selsingen. Die NSG "Ekelmoor" und "Schneckenstiege" sind nordöstlich von Stemmen zu finden. Das LSG "An der Schneckenstiege" schließt nördlich an das NSG "Schneckenstiege" an und reicht bis zur B 75.
Das landkreisübergreifende NSG "Osteschleifen" besteht aus neun Teilgebieten, die am Ostelauf zwischen der Schiffsstelle bei Behrste und der Oste-Brücke (B 73) liegen. Der im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegende Teil umfasst lediglich 2 ha der Oste, die in diesem Bereich Landeswasserstraße ist.
Die Schutzgebietsverordnungen, bestehend aus Text und Karten, sind bei den jeweiligen Gemeinden, beim Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie hier einzusehen.
Im Zuge der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie, der europäischen Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, haben die Landkreise die Aufgabe, die FFH-Gebiete vollständig zu sichern.