Das Niedersächsische Umweltministerium (MU) hat Landrat Luttmann in einem Brief mitgeteilt, noch keine abschließende Entscheidung getroffen und das Thema erneut zum Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (GAA) zur Prüfung gegeben zu haben. In ein paar Monaten muss der Kreistag dann erneut entscheiden.
Bekanntlich hatte der Kreistag des Landkreises in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 erneut beschlossen, das Einvernehmen zur wasserrechtlichen Entscheidung bezüglich des Deponievorhabens in Haaßel zu versagen.
Landrat Luttmann hielt diesen Beschluss für rechtswidrig hat und deshalb den Vorgang an das MU zur Prüfung gegeben. Dieses hat sich nun schriftlich an den Landkreis gewandt. Nach Ansicht des Ministeriums lägen keine Gründe für eine Ablehnung der wasserrechtlichen Erlaubnis vor. Die fachlichen Beanstandungen, die von der Kreisverwaltung zu den Beratungen der Kreisgremien formuliert wurden, seien dagegen inhaltlich nicht zu beanstanden.
Nach Erörterung der Verfahrensplanung mit dem GAA Lüneburg seien in dem ergänzenden Verfahren, das das Amt aufgrund des OVG-Urteils aus dem Jahr 2017 durchführt, noch weitere Schritte vorgesehen, bevor neue abschließende Entscheidungen getroffen werden könnten. Die Erteilung des Einvernehmens zum Entwurf einer Einleitungserlaubnis müsse spätestens dann letztverbindlich geklärt sein, wenn die Planfeststellungsbehörde sämtliche Prüfungen im Rahmen des ergänzenden Verfahrens beendet hat, so das MU.
Der Erlaubnisentwurf soll dann erneut dem Landkreis übermittelt werden. Das MU geht dabei von „einigen Monaten“ bis zum Ende der Prüfung aus und erwartet, dass dann „durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) eine rechtskonforme Entscheidung getroffen wird“. Der Kreistag muss sich also in einigen Monaten erneut mit dem Thema befassen.
Landrat Luttmann: „Ich bin schon überrascht. Das MU hat vor fünf Monaten auf eine schnelle erneute Entscheidung des Kreistages gedrängt und nun soll das GAA zunächst noch weitere Prüfungen durchführen. Mir erschließt sich nicht, warum das in Hannover nicht schon im Herbst 2020 festgestellt wurde, als ich dem MU erstmals einen ablehnenden Beschluss des Kreistages vorgelegt hatte.“